Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021§ 38 Steuersatz
Die Virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 37.
Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG 2021Die Virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 37.